Gültig für alle Leistungen der Hero Abschleppdienst & Pannenhilfe
Aurel Plesca — Hero Abschleppdienst & Pannenhilfe
Cremon 11 · 20457 Hamburg · +49 40 000 000 00 · info@hero-abschleppdienst.de
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Hero Abschleppdienst & Pannenhilfe (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Abschleppdienstleistungen, Pannenhilfe, Fahrzeugbergung und Fahrzeugtransport.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
2.1 Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt telefonisch, per E-Mail oder durch Onlineformular. Der Vertrag kommt mit Auftragsannahme durch den Auftragnehmer zustande.
2.2 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er berechtigt ist, die genannten Leistungen in Anspruch zu nehmen (z. B. als Fahrzeugeigentümer, Halter oder bevollmächtigte Person).
2.3 Bei der Beauftragung zur Entfernung von Falschparkern auf Privatgelände bestätigt der Auftraggeber, dass er Eigentümer oder Berechtigter des betreffenden Grundstücks ist und die rechtlichen Voraussetzungen zur Beauftragung erfüllt sind.
3.1 Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem erteilten Auftrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.3 Die Leistungserbringung ist abhängig vom Fahrzeugtyp und der Situation vor Ort. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Einsatz abzulehnen, wenn die erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind oder die Sicherheit des Personals gefährdet wäre.
3.4 Zeitangaben (z. B. „in der Regel 30–45 Minuten") sind unverbindliche Schätzwerte und hängen von Verkehrslage, Einsatzbedingungen und Verfügbarkeit ab.
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs gültigen Preise. Der Auftraggeber wird vor Leistungserbringung über anfallende Kosten informiert, sofern dies möglich ist.
4.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Leistung. Die Zahlung ist sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
4.4 Bei Beauftragung zur Entfernung von Falschparkern auf Privatgelände trägt die Kosten grundsätzlich der Halter des widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs. Der Auftraggeber haftet für den Fall, dass Kosten nicht vollständig beim Fahrzeughalter beigetrieben werden können, nur nach gesonderter Vereinbarung.
4.5 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu übermitteln (genauer Standort, Fahrzeugtyp, Art der Panne/des Problems).
5.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Fahrzeug und zum Einsatzort erhält.
5.3 Bei Beauftragung auf Privatgrundstücken stellt der Auftraggeber sicher, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Entfernung des Fahrzeugs gegeben sind und übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben.
6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Fahrzeug des Auftraggebers, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Die Haftung für Schäden an Fahrzeugen während des Transports ist auf den gemeinen Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe begrenzt.
6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
6.5 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers — gleich aus welchem Rechtsgrund — sind ausgeschlossen.
7.1 Abgeschleppte Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände oder einem beauftragten Verwahrlager untergestellt. Es entstehen tagesweise Standgebühren, über die der Auftraggeber informiert wird.
7.2 Das Fahrzeug wird nach Begleichung aller offenen Forderungen (Abschleppkosten, Standgebühren) herausgegeben.
7.3 Der Auftragnehmer übt ein Unternehmerpfandrecht an dem abgeschleppten Fahrzeug gemäß §§ 647, 1204 ff. BGB aus, bis alle Kosten beglichen sind.
8.1 Verbraucher haben grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.
8.2 Bei Notfallleistungen (insbesondere Pannenhilfe und Abschleppen nach Unfällen), die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers unmittelbar begonnen werden, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Hamburg.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen AGB.